die neue Verordnung "Cannabis auf Kassenkosten"
wird bei Ärzten mit langjähriger Erfahrung in der Therapie mit Cannabinoiden lobend begrüßt. die Therapiefreiheit bleibt dabei beim behandelnden Arzt
der Vizepräsident der deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin beurteilt das Gesetz als "sinnvoll und notwendig"
Patienten die Cannabinoide dringend brauchen werden damit aus der "schmuddelecke" geholt - viele, grade in den Regionen nahe der niederländischen Grenze hatten sich bisher bei dubiosen Anbietern eingedeckt ohne gesichterten Wirstoffgehalt. die Versorgungssituation war vor dem Gesetz desolat.
Endlich gibt es auch eine
Studie zur Begleiterhebung
mit der Weiterleitung anonymisierter Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel BfArm, so eine gab es bisher nicht - auch die Indikation bleibt in Händen des Arztes, leider mit der Einschränkung "dass andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft" und eine "nicht ganz entfernte Aussicht auf eine spürbare Einwirkung auf den Therapieverlauf oder die Symptome" besteht.
So wurden bisher sehr gute Erfahrungen bei Übelkeit in der Chemotherapie, bei der Appetitstimulation von HIV-/Aids-Patienten, Tourette-Syndrom, chronischen neuropathischen Schmerzen, Spastiken uva bei MS und Paraplegie gemacht.
Auch Dr. Cremer-Scheffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm, Leiter der Bundesopiumstelle) der uns persönlich schon beraten hat, erklärt den Druck die medizinische Anwenudng von Cannabis per Gesetz zu regeln und grundsätzlich möglich zu machen.
"die BfArm war in den vergangenen Jahren von mehreren schwerkranken Patienten verklagt worden, weil es Anträge auf Eigenbehandlung und Anbau von Cannabis zu diesem Zweck abgelehnt hatte" - inzwischen haben die Anträge im vergangenen Jahr die Zahl 1000 erreicht und überschritten.
am häufigsten wurde die Erlaubnis erteilt bei Schmerz (57%) AdHS (14%), Spastik (10%) Depression (7%) oder Kachexie
die BfArm hat nunmehr eine Cannabisagentur eingerichtet 🙂
die Pharma-Lobby hat sich mit Kritik geäußert, die das rechtliche und organisatorische Konstrukt der Cannabisagentur als "Systembruch" bezeichnet - da doch generell angestrebt sei, dass qualitätsgeprüfte Medikamente für definierte Indikationen auf den Markt kommen
der Artikel ist zu finden bei "ÄrzteZeitung" von SpringerMedizin vom 30.03.