Leider mussten wir feststellen, dass mehr und mehr Kunden eine Bestellung auf Vorkasse tätigen, für diese dann aber bei Anlieferung die Annahme verweigern und das Geld zurück fordern.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt auch zahlreiche Kosten mit sich mit, wie z.B. Rücksendekosten, Rückbuchungskosten bei der Bank, usw.
Wir möchten hier einmal grundsätzlich klarstellen, dass ein Kaufvertrag entsteht, wenn Ihr bei uns eine Bestellung tätig. Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet. Unter Abnahme ist die körperliche Entgegennahme der von der Verkäuferin oder dem Verkäufer verschickten Ware zu verstehen.
Die Käuferin oder der Käufer muss also die Ware grundsätzlich annehmen.
Annahmeverweigerung ist nicht gleich Widerruf
Es ist ein großer Irrtum davon auszugehen, dass durch die Annahmeverweigerung die Bestellung widerrufen wird. Ein Widerruf muss nach § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch eine eindeutige Erklärung gegenüber uns als Verkäufer erfolgen.
Wer trägt die Kosten des Annahmeverzugs
Wie bereits oben erwähnt fallen bei Annahmeverweigerungen Mehraufwendungen für uns an.
Seit heute, dem 3.2.2022, werden wir in solchen Fällen bei der Rücküberweisung des Rechnungsbetrags 4,-€ für die geleisteten Mehraufwendungen in Abzug bringen.
Für diejenigen, die die Rechtsgrundlage für diese Massnahme nachlesen möchten, empfehlen wir
die §§ 300 ff. BGB.