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Entwurf einer einunddreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften - 31.BtMändV

19. February 2016 | Kategorie(n): Räuchermischungen Gesetz rauchgeist fasst es zusammen Zurück zur Blog-Übersicht

Es ist bald wieder soweit, die Europäische Kommission hat am 29.01.16 einen neuen Entwurf einer einunddreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (31. BtMändV.) erhalten.

Folgende Stoffe, sollen in das BtMG aufgenommen werden:

ADB-CHMINACA (MAB-CHMINACA), ADB-FUBINACA, 5F-ADB (5F-MDMB-PINACA),
5F-MN-18 (AM-2201 Indazolcarboxamid-Analogon), FUB-AMB (AMB-FUBINACA)

Inhaltszusammenfassung laut Entwurf:

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sechs weitere neue psychoaktive Substanzen (NPS) dem BtMG zu unterstellen. Dabei werden ein Stoff in die Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und fünf Stoffe in die Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen. Es handelt sich hierbei um ein synthetisches Phenethylamin-Derivat und fünf synthetische Cannabinoide.

Den original Entwurf findet Ihr hier: 31 BtMändV

 

Wir weisen gerne nochmals darauf hin: ALLE angebotenen Artikel bei Rauchgeist.de sind frei von verboten Inhaltstoffen und fallen daher NICHT unter das BtMG oder AMG. Unsere Produkte werden durch laufende Laboranalysen gecheckt und können somit immer legal in Deutschland erworben werden. Bei allen Rückfragen steht euch unser Support-Team von Montag bis Freitag sehr gerne zur Verfügung.

Sobald dieser Entwurf rechtskräftig ist, informieren wir euch direkt hier im Blog.

Aber auch dann bleiben unsere Produkte legal 🙂

Euer Rauchgeist

rauchgeist

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