Es ist bald wieder soweit, die Europäische Kommission hat am 29.01.16 einen neuen Entwurf einer einunddreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (31. BtMändV.) erhalten.
Folgende Stoffe, sollen in das BtMG aufgenommen werden:
ADB-CHMINACA (MAB-CHMINACA), ADB-FUBINACA, 5F-ADB (5F-MDMB-PINACA),
5F-MN-18 (AM-2201 Indazolcarboxamid-Analogon), FUB-AMB (AMB-FUBINACA)
Inhaltszusammenfassung laut Entwurf:
Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sechs weitere neue psychoaktive Substanzen (NPS) dem BtMG zu unterstellen. Dabei werden ein Stoff in die Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und fünf Stoffe in die Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen. Es handelt sich hierbei um ein synthetisches Phenethylamin-Derivat und fünf synthetische Cannabinoide.
Den original Entwurf findet Ihr hier: 31 BtMändV
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Sobald dieser Entwurf rechtskräftig ist, informieren wir euch direkt hier im Blog.
Aber auch dann bleiben unsere Produkte legal 🙂
Euer Rauchgeist