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Entwurf einer dreißigsten Verordnung zur Änderung BtMG (30.BtMÄndV)

10. September 2015 | Kategorie(n): Rabat Aktionen Zurück zur Blog-Übersicht

Am 03.09.15 wurden vom Bundesrat/Bundestag der neue Entwurf zur dreißigsten Verordnung und Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften.

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sechs weitere neue psychoaktive Substanzen (NPS) dem BtMG zu unterstellen. Dabei werden ein Stoff in die Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und fünf Stoffe in die Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen. Es handelt sich hierbei um ein synthetisches Cathinon-Derivat, zwei synthetische Cannabinoide, zwei Benzodiazepine sowie ein Arylcyclohexylamin.

All unsere Produkte sind getestet und absolut frei von diesen aufgeführten Cannabinoiden und fallen somit NICHT unter das BtMG.

Aufnahme in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG):
Clephedron (4-CMC, 4-Chlormethcathinon).

Aufnahme in Anlage II des BtMG:
Diclazepam (2'-Chlordiazepam), Flubromazepam, MDMB-CHMICA, 3-Methoxyphencyclidin
(3-MeO-PCP), NM-2201 (CBL-2201).

 

Die Begründung lautet folgendermaßen:

Die in die Anlagen des BtMG neu aufzunehmenden, gesundheitsgefährdenden Stoffe wurden von den zuständigen deutschen Stellen in mehreren Proben unterschiedlicher Produkte festgestellt und vom Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel gemäß § 1 Absatz 2 BtMG für eine Unterstellung unter das BtMG empfohlen.

Diese NPS werden meistens durch chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter Strukturen chemischer Grundgerüste bereits dem BtMG unterfallener Stoffe synthetisiert. Diese weisen ähnliche Wirkungs-/Nebenwirkungsprofile und vergleichbare Gefährdungspotentiale wie die Ausgangssubstanzen auf. Der Konsum und das Angebot von NPS hat sich in Deutschland (wie in anderen Mitgliedstaaten der EU) - gerade auch unter Jugendlichen - in jüngster Zeit stark ausgebreitet. Weiterhin werden die Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend oder gar nicht über die Inhaltsstoffe der angebotenen Produkte und deren gesundheitlichen Risiken informiert, da die Hersteller und Inverkehrbringer die Inhaltsstoffe meist nicht deklarieren.

 

Den vollständigen Entwurf finden Sie unter bundestag.de - Drucksache 399/15 oder direkt hier: 0399-15

 

Hier finden Sie den neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe: Referentenentwurf

Ihr RAUCHGEIST

 

Rauchgeist

3 Bemerkungen für "Entwurf einer dreißigsten Verordnung zur Änderung BtMG (30.BtMÄndV)"

  1. Bemerkung von Dieter unruh für 'Entwurf einer dreißigsten Verordnung zur Änderung BtMG (30.BtMÄndV)'

    PS: meine neue Adresse lautet: unruh dieter, rügländerstr 6, 91522 ansbach, war immer zufrieden mit euch, möge es weiterhin so sein Mfg dieter ;)

    Dieter unruh | 8. October 2015 um 11:08 Antworten

  2. Bemerkung von Dieter unruh für 'Entwurf einer dreißigsten Verordnung zur Änderung BtMG (30.BtMÄndV)'

    Bitte um proben, von euren besten sachen, kenne noch nicht

    Dieter unruh | 8. October 2015 um 11:01 Antworten

  3. Bemerkung von Dieter unruh für 'Entwurf einer dreißigsten Verordnung zur Änderung BtMG (30.BtMÄndV)'

    Vielen dank für die Aufklärung, jamaican gild extreme ist ein Problem, habe ich selbst erfahren, eine uk hat auf benzodiazipine positiv reagiert, wodurch ich in erklärungsnot war

    Dieter unruh | 4. October 2015 um 16:16 Antworten

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