Endlich ist es soweit, eine legale Version Jamaican Gold Extreme verfügbar
Wie bereits im letzten BLOG-Eintrag angekündigt, nach langem warten und mehreren "Versuchen" haben wir von Yama Spain nun eine neue Charge Jamaican Gold Extrem, Bonzai Winterboost und Yama3g erhalten.
Wie immer, haben wir umgehend Proben der jeweiligen Räuchermischung direkt ans Labor gesendet, um die Legalität der Produkte gewährleisten zu können. Da wir die Analyse von Jamaican Gold Extrem als "Express" beauftragt hatten, haben wir nun Freitag Vormittag die Freigabe durch das Labor erhalten. Es konnten keine verbotenen Inhaltsstoffe festgestellt werden, weshalb Jamaican Gold Extrem ab sofort wieder für euch verfügbar ist.
Die Analyse Ergebnisse für Bonzai Winterboost und Yama erwarten wir für kommenden Montag oder Dienstag. Es ist sehr wahrscheinlich davon auszugehen, das auch diese beiden Produkte keine verbotenen Inhaltsstoffe aufweisen, da wir aber immer ABSOLUT sicher sein möchten, müssen wir auch hier auf das Ergebnis des Labors warten. Rauchgeist verkauft keine Artikel, die nicht absolut legal und durch das Labor geprüft wurden. Sobald wir die Freigabe erhalten, gehen die beiden Artikel sofort für euch online.
Laborfreigabe Supernova und Armageddon
Heute Morgen haben wir ebenfalls noch Freigaben für Supernova 3g und Supernova 1g und für Armageddon 3g erhalten. Ebenfalls für unsere KUSH Produkte sowie AK47 und Joker.
Unser Sortiment ist somit wieder zu 80% gefüllt und hoffentlich nun wieder für jeden ein passender Artikel dabei.
Unsere nächste Aktion ist deshalb bereits in Planung und wird dieser Tage per Newsletter angekündigt.
Räuchermischungen Gesetz, das kommt in der 32. Btmändv
In der 46. Sitzung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel wurden folgende Substanzen zur Aufnahme in das BTM Gesetz vorgeschlagen.
Vorgeschlagen wurden folgende Cannabinoide in die Anlage 2 BtMG:
- JWH-018 Cyclohexylmethyl-Analogon (NE-CHMIMO)
- 5Cl-AKB48 (5C-AKB48)
- 5Cl-JWH-018 (JWH 018 N-(5-Chlorpentyl)-Analogon)
- 5F-AMB-PICA (MMB-2201)
- AMB-CHMICA
weiter wurde für die Anlage 2 BTMG folgende Cathinon-Derivate vorgeschlagen:
- Alpha-PVT (α-PVT)
Und für Folgende Substanzen wurde die Aufnahme in Anlage 1 -3 BTM Gesetz nicht vorgeschlagen:
- 5F-MN-24 (5F-NNEI, 5F-NNE1)
- 4-BMC (4-Brommethcathinon, Brephedron, 4-BMAP)
- 5F-NPB-22 (5F-PB-22 Indazol-Analogon)
Wie ihr seht, wir blieben für euch am Ball, um stets die Besten und was am wichtigsten ist, LEGALE Mischungen am Markt präsentieren zu können.
EUER RAUCHGEIST
Wie schätzt ihr das ein, dass man in naher Zukunft solche CBD Cannabidiol kapseln zu medizinischen Zwecken auf Rezept erhalten könnte?
Der Preis ist zwar immer noch wesentlich günstiger wie alles, was ich bisher in Deutschland finden konnte, aber trotzdem immer noch sehr hoch!!
Noemi | 1. August 2016 um 11:54
Denken wir nicht CBD ist auch jetzt in Deutschland legal. Bringt aber nicht den Effekt. CBD ist sehr gut geeignet für die Medizin. Wobei bei den meisten eher wohl der Wirkstoff THC gefragt ist, die beiden sind von Grund auf verschieden. (Links werden übrigends von unserem System überschrieben)
Shorty | 1. August 2016 um 12:09