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NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2

20. July 2016 | Kategorie(n): Räuchermischungen Gesetz rauchgeist fasst es zusammen Zurück zur Blog-Übersicht

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) (Räuchermischung Verbot ??)

 Anwendungsbereich
"Dieses Gesetz ist anzuwenden auf neue psychoaktive Stoffe im Sinne des § 2 Nummer 1."

Desweiteren wir in diesem Bereich gesagt das, das Gesetz nicht Anzuwenden ist Auf BTM (Betäubungsmittel, also stoffe die bereits dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind) und Arzneimittel im Sinne §2 Abs 1, 2, 3a und 4 Satz 1 AMG.
Was das genau heist wissen die, die schon länger dabei sind. Denn in vergangener Zeit wurde genau dieser Teil des AMG als Steckenpferd der Justiz benutzt um Legal Highs den gar auszumachen. Dem hat aber der EUGH (Europäischer Gerichtshof )am 10.07.2014 wiedersprochen.
§2 Begriffsbestimmungen
in diesem Absatz wir erst einmal beschrieben was genau welcher Begriff bedeutet.
Also im Sinne dieses Gesetzes ist:
  1. neuer psychoaktiver Stoff ein Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus einer derin der Anlage genannten Stoffgruppen
  2. Zubereitung ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines Stoffes oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen
  3. Herstellen das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Reinigen, das Umwandeln, das Abpacken und das Umfüllen einschließlich Abfüllen
  4. Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten, die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere

In diesem Teil des NPS Gesetzes werden die genauen begriffe definiert z.b. unter 2. wird der Begriff Zubereitung deviniert das es egal ist welchen Agregatzustand die Substanz hat zum beispiel. Das ist dahin gehend wichtig das nachher bei einer Verhandlung nicht gesagt werden kann es ist z.b. Flüssig und nicht Fest also kann es kein NPS sein das ist damit ausgeräumt. dann unter drei wird der Begriff Herstellen definiert und unter vier das Inverkehrbringen

Was mir hierbei auffällt der begriff Besitz und Konsum Taucht hier nicht auf das würde heisen das der Endkunde nicht von dem Gesetz betroffen ist. Naja vielleicht sollte man einmal überlegen das selbige für Cannabis zu machen. Weil im moment blockiert das nur die behörden die jeden "kleinen Kiffer" jagen und anklagen. Aber es gibt eine ganze Industrie die in diesem Bereich (cannabis verbot)ihr Geld verdient.

Der nächste Absatz beschreibt den Umgang mit NPS

§3 Unerlaubter Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen
 So nun unter dem Aufmerksamen lesen das Absatzes ist mir etwas aufgefallen das der besitz doch verboten ist. Was wieder heist das der Endkunden genauso betroffen sein wird wie der Händler ich kopiere den absatz einmal aus der PDF heraus damit man das sieht.
Hier die Aussage von Frau Mortler vor dem Buzndesrat "Wir bestrafen nicht die Konsumenten, sondern die skrupellosen Händler, die Profite machen auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten."
Wenn man dich diesen Absatz im NPS Gesetz einmal anschaut wage ich das zu bezweifeln.
"Es ist verboten, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, ihn herzustellen, ihn in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, ihn zu erwerben,ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen."
Also ihn erwerben und ihn besitzen das hört sich für mich nicht an als ob der Endkunde ausgenommen ist.
Im nächsten Beitrag machen wir weiter mit denen die vom Verbot ausgenommen sind. Es kann echt eine Lustige angelegenheit werden, wie ich das sehe, um so mehr ich lese um so mehr Gedanken kommen mir an welchen Punken es echt ausarten kann in einer Menge Arbeit für die Behörden.

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5 Bemerkungen für "NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2"

  1. Bemerkung von jane für 'NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2'

    Hallo Leute,
    Ihr habt dass mit dem Cannabis angesprochen, das wer doch mal eine Affengeile Aktion. Ihr sitzt in der ersten Reihe!!
    Bin 54J und bin es leid, das man sich verstecken muss. Klar ist euer Zeug super! Aber Cannabis ist Natur.
    Lieber Gruß

    jane | 26. July 2016 um 23:01 Antworten

    1. Bemerkung von Shorty für 'NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2'

      Ja das Problem mit dem Cannabis in Deutschland ist meiner Meinung nach so, weil echt viele von einer Illegalität profitieren und gerade was dieses Thema angeht, kommt auch echt wenig vom Volk. Es ist für viele ein Tabu Thema, wenn aber jetzt wirklich unsere CDU/CSU oder auch eine andere Partei merkt hey der Wähler wählt mich nur wenn ich mit diesem Thema komme dann kommt das. Im Moment kommt es mir so vor das der Großteil der Deutschen Bevölkerung aufjubelt wenn die Regierung sagt juhu weniger Drogentote durch ein NPS Gesetz. Warum sollen sie dann was ändern. Aber das an Räuchermischungen wenn überhaupt eine Handvoll Gestorben sind in den Jahren, und an Cannabis noch nie einer das wissen viele gar nicht. Es heißt nur immer X Drogentote im Jahr … Jeder denkt an seine Kinder, oh nein nicht das böse Marihuana (Drogen) das ist ja so gefährlich es ist ja eine Droge.

      Shorty | 27. July 2016 um 16:34 Antworten

      1. Bemerkung von Neptunos für 'NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2'

        Habe gehört daß viele Stoffe im medizinischen Bereich immer noch Gegenstand der Forschng sind: Im Internet habe ich eine anonyme Umfrage einer Universität zu NPS Konsumenten gesehen (...)

        Ich meine, ein Konsument der mit synthetischen Cannabinoiden einige Erfahrung hat, der weiß ganz genau wie positiv sich diese Stoffe auf chronische Schmerzen auswirken können. Schade das jetzt wieder kriminalisiert und alles verkompliziert werden soll...auch für die Pharma-Hersteller ist das nicht gut.

        Statt des neuen Händler- und Generalverbotes sollte man eine bestimmte Auswahl an Stoffen freigeben und legalisieren, anstatt sie in den Untergrund zu drängen. Die Nachfrage wird bleiben.

        Neptunos | 27. July 2016 um 19:39 Antworten

        1. Bemerkung von Shorty für 'NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2'

          Genau das finde ich auch und nicht aus Profitgier was uns hier vielleicht ab und an unterstellt wird. Bestimmte Auflagen unter denen man Räuchermischungen abgeben darf. Unsere Qualitätsprüfung ist hier schon sehr hoch und wir wären bereit uns mit der Regierung zusammen zu setzen und einen Plan auszuarbeiten wie man damit einen Kontrollierten Umgang gewährleisten kann. In Neuseeland war es so, dass es Legal war und es Richtlinien gab, das wurde aber später gekippt weil sie Cannabinoide an Tieren testen wollten und da sind die Tierschützer auf die Barrikaden gegangen.

          Shorty | 29. July 2016 um 12:00 Antworten

          1. Bemerkung von Neptunos für 'NPS Gesetz Deutschland Räuchermischungen Gesetz Teil 2'

            Eine Zusammenarbeit mit der Regierung wäre theoretisch wirklich etwas gutes, zumal die Qualitätskontrollen bei euch wirklich sehr gewissenhaft sind. Hier war Rauchgeist immer sehr gründlich, und das muß hier einmal lobend erwähnt werden! Die Stoffe sind sehr schwer dosierbar, und darum ist die Qualität der RM in der Tat ein sehr wichtiges Kriterium. Sinnvolle Aufklärungsarbeit der Regierung über die Gefahren wäre meiner Meinung nach effektiver als verbieten, und der kriminelle Schwarzmarkt mit gepanschten Naturdrogen würde weiterhin zurückdrängt werden. Dieser wird nun garantiert bald wieder erblühen. Und zwar um einiges stärker als noch vor 10 Jahren...

            Die Pharma Hersteller wollen halt immer Medikamente ohne psychogene Wirkung entwickeln. Das hat sich bei Cannabinoiden allerdings als sehr problematisch und schwierig erwiesen...
            Auch wenn sich die starken psychogenen Wirkungen hier nicht entkoppeln lassen, ist es falsch bei Kräutermischungen lediglich abfällig von Partydrogen zu sprechen. Man könnte beispielsweise den Begriff "Rauschmittel mit medizinisch therapeutischem Wirkpotential" einführen, das fände ich passender ;-)

            Neptunos | 29. August 2016 um 23:39 Antworten

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