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NPSG unsere Serie geht weiter Rauchgeist klärt auf über das neue Gesetz

28. July 2016 | Kategorie(n): Räuchermischungen Gesetz rauchgeist fasst es zusammen Zurück zur Blog-Übersicht

Es geht weiter, NPSG - Rauchgeist klärt auf über das kommende "Legal Highs Verbot"

Der letzte Beitrag endete bei §3 im ersten Absatz, nachdem klar wurde, dass evtl. auch Endkunden vom neuem NPSG betroffen sein können. Nun kommen wir zum zweiten Teil des bevorstehenden Gesetztes, der nicht wirklich eine Rolle für uns spielen sollte. Die Überschrift lautet: "Vom Verbot ausgenommen".

In dem Gesetzesentwurf ist zu lesen:
"Nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik, ist es für Industrie und Wissenschaft erlaubt, mit psychoaktiven Substanzen die dem Stoffgruppenverbot unterstellt sind, zu "experimentieren".

Leider ist eine Lobby, speziell für Räuchermischungen und/oder Legal Highs sehr klein, bzw. nicht vorhanden. Daher ist es sehr schwer, mit anderen Institutionen mitzuhalten, die natürlich ihre Fachspezialisten in diversen Ausschüssen vorweisen können und somit eigene Interessen z.B. im NPSG durchsetzen können. Ganz klar gibt es genügend Institutionen, die gerne den Nutzen des NPSG verwenden würden, wie z.B. bei der "Antibabypille" .

NPSG dann vielleicht auch in Schokolade?

Wir haben bereits sehr viel Feedback von euch erhalten, hierfür erstmal vielen lieben Dank! Ein Thema, über das wir in den letzten Tagen vermehrt kontaktiert wurden ist der Punkt, ob den auch alltägliche Dinge, wie z.B. Schokolade, ebenfalls unter das NPSG fallen und somit ebenfalls verboten wären.
Wie uns mitgeteilt wurde, wäre eben z.B. auch in Schokolade ein Stoff zu finden, der nach dem neuen NPS-Gesetz verboten wäre. Natürlich ist davon auszugehen, das Schokolade nicht verboten werden kann - aber welchen Sinn macht dann dieser Gesetzesentwurf?
Es wird sicherlich sehr interessant werden, wie die Regierung mit solchen Punkten verwahren wird, den Schokolade wird sicherlich nicht das einzige Produkt sein, das "verbotene" Inhaltsstoffe aufweisen kann/wird.

 

Zum $3 Absatz 2  - Zweitens

Hier ist das übliche zu finden: Behörden, Polizei, BKA etc. sind bei Ermittlungsmaßnahmen (Ausübung derer Tätigkeiten) von dem NPS-Gesetz ausgenommen.

 

Absatz 3

Hier wird beschrieben, was mit der Ware passiert, wenn gegen das NPS Gesetz verstoßen wird. Hierbei handelt es sich um die übliche Vorgehensweise, wie man es auch aus dem BTM-Gesetzt kennt. Es erfolgt eine Sicherstellung, dann eine Verwahrung und am Ende des Vorgangs die Vernichtung der neuen psychoaktiven Stoffe nach dem Polizeigesetz §47 bis §50 oder  den Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Wie verhält sich der Zoll bei Verdacht auf NPS Import?

Im vierten Absatz wird erklärt, wie sich die Zollbehörden verhalten sollen. Ebenfalls wie auch im BTMG, ist die Ware sicherzustellen, sobald ein Verdacht besteht, es könne sich um eine Substanz des NPSG handeln, und somit Handel betrieben werden (Voraussetzung, es besteht keine Berechtigung zum Besitz von NPS).

In unserem nächsten Beitrag, erläutern wir den Punkt "Strafvorschriften" für euch.

Wie auch bei unseren letzten Blog-Einträgen freuen wir uns sehr auf euer Feedback/Meinung/Tipps/Fragen.

EUER RAUCHGEIST

2 Bemerkungen für "NPSG unsere Serie geht weiter Rauchgeist klärt auf über das neue Gesetz"

  1. Bemerkung von Leveret Pale für 'NPSG unsere Serie geht weiter Rauchgeist klärt auf über das neue Gesetz'

    Interessanter Beitrag.

    Leveret Pale | 12. November 2016 um 13:51 Antworten

    1. Bemerkung von Max für 'NPSG unsere Serie geht weiter Rauchgeist klärt auf über das neue Gesetz'

      Vielen Dank!! Du kannst deine Meinung hierzu ebenfalls gerne posten... Viele Grüße

      Max | 14. November 2016 um 11:58 Antworten

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