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Räuchermischung Gesetz 2014 28. BtMÄndV neues Gesetz gegen Räuchermischungen

22. March 2017 | Kategorie(n): Räuchermischungen Gesetz rauchgeist fasst es zusammen Zurück zur Blog-Übersicht

Räuchermischung Gesetz 28. BtMÄndV kommt im Dez 2014

Wir haben den 13. Dezember 2014 und schon wieder ein Gesetz gegen Räuchermischungen mit der 28. BtMÄndV werden wieder 32 Psychoaktive Substanzen verboten. Wie schon bei der 27. BtMÄndV waren wir wieder sehr gut vorbereitet und hatten schon alles in neuer Auflage auf Lager stehen. Bei uns von Rauchgeist war das Jahr 2014 auch eine ziemlich turbulente Zeit was geschah alles zu der Zeit? Also es fing soweit ich mich erinnere schon im Juni 2014 an als Plötzlich einer unserer Zulieferer nicht mehr erreichbar war. Der eine oder andere weis von wem ich rede es geht hierbei um Nature World früher bekannt als HKL (Hersteller Lava Red uwm.). Wir wissen bis Dato nicht was damals passiert ist, eigentlich hatten wir guten Kontakt zu denen und plötzlich von einen auf den anderen tag Waren die Verschwunden. Falls jemand das liest der uns da eine Tip geben kann was da passiert ist bitte melden, wir sind sehr interessiert was da damals gelaufen ist.

Räuchermischungen jetzt völlig legal

Das mit Nature World war halt deshalb traurig weil wir alle auf das EUGH Urteil gewartet haben, und am 10.07.2014 entscheidet der EUGH das Legal Highs also auch unsere Räuchermischungen nicht unter das AMG (Arzneimittel Gesetz) fallen. Nun war es soweit die fiese Masche der Bundesregierung hat ein Ende. Keine willkürliche Strafverfolgung mehr und wir also Legal Highs Händler konnten endlich richtig unser Geschäft betreiben ohne damit rechnen zu müssen das man einen jeden Tag den Laden zusperrt.

Also nun zu der 28. BtMÄndV die am 5. Dezember kam

Es wurden folgende Substanzen in folgende Anlagen aufgenommen

Anlage I

  • 5-(2-Aminopropyl)indol (5-IT)
  • 25B-NBOMe (2C-B-NBOMe)
  • 2C-C
  • 2C-D (2C-M)
  • 2C-E
  • 25C-NBOMe (2C-C-NBOMe)
  • 2C-P
  • N-Ethylbuphedron (NEB)
  • 4-Ethylmethcathinon (4-EMC)
  • Ethylon (bk-MDEA, MDEC)
  • 2-Fluormethamfetamin (2-FMA)
  • 3-Fluormethamfetamin (3-FMA)
  • 25I-NBOMe (2C-I-NBOMe)
  • 4-Methylbuphedron (4-MeMABP)
  • 3-Methylmethcathinon (3-MMC)
  • Pentylon (bk-MBDP)
  • Thienoamfetamin (Thiopropamin)

Anlage II

  • AB-FUBINACA
  • AB-PINACA
  • AH-7921 (Doxylam)
  • APICA (SDB-001, 2NE1)
  • BB-22 (QUCHIC)
  • Desoxypipradrol (2-DPMP)
  • Dimethocain (DMC, Larocain)
  • 2,5-Dimethoxy-4- iodamfetamin (DOI)
  • EAM-2201 (5-Fluor-JWH-210)
  • FDU-PB-22
  • 5F-PB-22 (5F-QUPIC)
  • FUB-PB-22
  • PB-22 (QUPIC)
  • STS-135 (5F-2NE1)
  • THJ-2201 (AM-2201 Indazol- Analogon)

Auch unser geliebtes EAM-2201 wurde hiermit verboten. Und Dank der Bundesregierung stellten wieder alle ihre Produktion um. Die meisten Produzenten stellten nun auf AB-CHMINACA um.

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